1. ERLAUBTE ABMESSUNGEN
a) LAENGEMaximal erlaubte LKW + Ladung Laenge ist:
- 12.00 m fuer LKW (allein LKW)
- 16.50 m fuer Sattel LKW (Schlepper und Anhaenger)
- 18.50 m fuer LKW mit Anhaenger (Strassen Zug)
- Maximal erlaubte LKW + Ladung Breite ist 2.50 m
- Maximal erlaubte LKW + Ladung Hoehe ist 4.00 m
- Maximal erlaubte Gesamtgewicht von LKW + Ladung ist 40.00 Tonnen
Maximal erlaubte Achslast ist:
- 10 Tonnen per einfache Achse
- 8 Tonnen per mehrfache Achse
Im Fall dass Achsenabstand bei mehrfachen Achsen zwischen 2 /zwei/ danebenliegenden Achsen ist mehr als 2.00 m, die Achse wird als einfache Achse betracht.
2. BEGLEITUNG
Begleitung eines speziellen Transport ist pflichtig fuer alle spezielle Transporte im Fall:- Gesamt LKW und Ladung Laenge mehr als 21.00 m
- Gesamt LKW und Ladung Breite mehr als 3.00 m, oder
- Gesamt LKW und Ladung Hoehe mehr als 4.30 m
3. FAHRVERBOTE
Spezielle Transporte werden nur tagsueber und bei guter Sichtbarkeit gefahren.
a) WOCHENENDE VERBOTWaehrend Wochenende spezielle Transporte sind verboten:
- am Freitag von 15 Uhr bis 24 Uhr
- am Sonntag von 15 Uhr bis 24 Uhr
- An Feiertagen spezielle Transporte sind verboten:
- ein Tag vor dem Feiertag von 15 Uhr bis 24 Uhr
- von den letzten Feiertag von 15 Uhr bis 24 Uhr
4. GUTACHTEN
Fachliche Stellungnahme von "Strassenanstalt" und "Brueckenanstalt" ist erforderlich:
Auf den Regionalstrassen
- fuer LKW + Ladung mit Gesammtgewicht mehr als 80 To.
Auf den Hauptstrassen
- fuer LKW + Ladung mit Gesammtgewicht mehr als 100 To.
Fachliche Stellungnahme von "Strassenanstalt" ist erforderlich:
- fuer die Ladung mit Breite mehr als 5 m.
Es ist nicht moeglich an der Grenze die Genehmigung zu kaufen undauch die langfristige Genehmigungen zu machen.